logo_rje

ÜBERÖRTLICHE SOZIETÄT AUGSBURG - STARNBERG

reissner-banner

Kaufrecht

Ganz egal, ob Sie sich zum Kauf eines neuen Autos oder einer Immobilie entscheiden: Art und Umfang Ihrer Rechte aus dem Geschäft sind im Wesentlichen in dem zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner geschlossenen Kaufvertrag geregelt.

Aus diesem Grunde ist eine frühzeitige und fachkundige Beratung in allen Kaufangelegenheiten, die über die Geschäfte des täglichen Lebens hinausgehen, unerlässlich. Fehler, die beim Abschluss des Kaufvertrages begangen werden, können später nur sehr schwer oder häufig überhaupt nicht mehr korrigiert werden.

Mit unserer langjähriger Erfahrung beraten wir Sie bereits fachkundig vor Abschluss des Kaufvertrages und stehen Ihnen für den Fall, dass es später zu Problemen kommen sollte mit Rat und Tat zur Seite.

Sollte die Abwicklung des Kaufvertrages - aus welchem Grunde auch immer - nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, beraten und vertreten wir Sie sach- und fachkundig im Hinblick auf die mögliche Rückabwicklung von Kaufverträgen, Ihre Gewährleistungsansprüche oder eventuelle Schadensersatzforderungen.

Neben der außergerichtlichen Beratung und Vertretung erstreckt sich unsere Tätigkeit selbstverständlich auch auf die Vertretung im gerichtlichen Verfahren.