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Immobilienrecht

Immobilienrecht ist nicht nur Immobiliensachenrecht. Es geht weit darüber hinaus. Es umfasst auch die öffentlich-rechtliche Einbindung des Grundstücks in die Rechtsordnung, schuldrechtliche Beziehungen zum Grundstück sowie das Grundsteuer- und Grunderwerbssteuerrecht.

Schließlich ist das Grundstück wegen seines gewachsenen und weiter wachsenden Wertes beliebtes Objekt der Zwangsvollstreckung.

Immobilienrecht ist aber gleichfalls Immobiliarsachenrecht. In dessen Zentrum stehen das Grundstückseigentum und das Wohnungseigentum. Zu ihm gehören aber nicht zuletzt die beschränkten dinglichen Rechte, mit deren Hilfe das Grundstück auch zum Gegenstand der Kreditsicherung wird, sowie im weiteren Sinne auch das Grundbuchrecht.

Zum Immobilienrecht gehören insbesondere folgende Punkte.

  • Die Form von Grundstückskaufverträgen und Beurkundungsrecht
  • Grundbuch und Grundbuchverfahren
  • Eigentumserwerb an Grundstücken
  • Wohnungseigentum
  • Erbbaurecht
  • Nutzungsrechte (Nießbrauch, Wohnungsrecht, Leibgeding, Reallasten etc.)
  • Grundstücksmiete und Grundstückspacht
  • Das Grundstück als Gegenstand der Kreditsicherung
  • Immobiliarvollstreckung
  • etc.

Die im Zusammenhang mit dem Immobilienrecht stehenden Fragen der Baufinanzierung, Kreditsicherheiten (Grundschuld etc.) müssen in diesem Rechtsgebiet selbstverständlich immer berücksichtigt werden.