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ÜBERÖRTLICHE SOZIETÄT AUGSBURG - STARNBERG

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Erbrecht

Die Kombination aus verschiedenen Phänomenen, die jedes für sich genommen den Menschen faszinieren, sichert dem Erbrecht seit Menschengedenken besonderes Interesse. Es geht um Geld, Macht Reichtum, Familiengeschichte(n), bisweilen um Verbrechen, Intrigen, psychologische Verwicklungen, Gerichtsverfahren, Hass, Leidenschaft, Versöhnung, Ehre. Damit sind nur einige Schlagworte genannt, die in vielen Erbrechtsfällen eine Rolle spielen.

Mit dem Erbrecht sollte man sich nicht erst beschäftigen wenn ein Todesfall eingetreten ist. Vielmehr sollte man sich rechtzeitig um seine Nachfolgeplanung Gedanken machen. Insbesondere gilt es hier steuerrechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen und selbstverständlich auch tatsächliche Gesichtspunkte (wer soll was bekommen, ist der Erbe fähig meine Firma fort zu führen, zuverlässig etc.).

Hier gilt es somit unter Berücksichtigung sämtlicher Punkte eine ordnungsgemäße Testamentsgestaltung bzw. lebzeitige Nachfolgeplanung vorzunehmen, welche sicherlich im Laufe der Jahre immer wieder überprüft und eventuell an die dann gegebenen Umstände angepasst werden muss.

Soll ein Einzeltestament, ein gemeinschaftliches Testament, ein Erbvertrag abgeschlossen werden? Welche Form ist hierfür erforderlich? All dies gilt es zunächst in vorbereitenden Gesprächen zu klären.

Nach einem Erbfall gilt es primär für die Erben die wichtige Ausschlagungsfrist von 6 Wochen zu beachten. Innerhalb dieser Frist muss geklärt sein, ob der Erbe die Erbschaft annehmen möchte oder ob er doch lieber die Erbschaft ausschlägt. Tut er nichts hat er automatisch die Erbschaft angenommen, auch dann wenn das Erbe vollkommen überschuldet ist und der Erbe somit für die Schulden haftet.

Sicherlich wird zunächst im Vordergrund stehen, wer Erbe ist und welche Erbquote auf den einzelnen Erben fällt. Wurde ein potenzieller Erbe von der Erbschaft ausgeschlossen (enterbt) gilt es dessen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche zu ermitteln, wobei der Pflichtteilsanspruch nach drei Jahren verjährt.

Die weiteren Problemfelder wie Vermächtnisrecht, Vor- und Nacherbschaft, Auflagen, Testamentsvollstreckung etc. sind sowohl vor der Erstellung eines Testamentes, wie auch nach einem Todesfall tägliche Dinge, die es zu beachten und auch zu bearbeiten gilt.

Nicht vergessen werden sollte auch, dass man sich rechtzeitig mit dem Thema Vorsorge- und Betreuungsvollmacht, wie auch mit einer Patientenverfügung beschäftigt und auseinandersetzt. Gerne stehen wir auch in diesen Punkten mit Rat und Tat zur Seite.